Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

von 13. Februar 2017

Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der “Rasse”, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu beseitigen und zu verhindern.
Die Veranstaltung umfasst eine Kurzeinführung in die Regelungen des AGG (Diskriminierungsformen, Beschwerdeverfahren, Beweislast) und vermittelt beispielhaft, in welchen Bereichen es bei Benachteiligungen in Bezug auf die geschlechtlich-sexuelle Identität greift.

Durchgeführt wird die Schulung von der Netzwerkstelle AGG beim Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Teilnehmenden können allgemeine und individuelle Fragen in Bezug auf das AGG einbringen. Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt ist frei.