Wegen „Boykotthetze“ inhaftiert – verurteilt als „Staatsverräter“

Wegen „Boykotthetze“ inhaftiert – verurteilt als „Staatsverräter“
von 14. November 2018

Nach dem Ungarn-Aufstand war jedoch diese Liberalisierungsphase im November 1956 sehr schnell Geschichte. Das neue sozialistische Kernstrafrecht trat schließlich 1958 quasi als Vorbote des zehn Jahre später erlassenen Strafgesetzbuches der DDR in Kraft. Das StEG beinhaltete eine Verschärfung politischer Strafrechtsnormen; der „feind-strafrechtliche“ Ansatz des DDR-Strafrechts wurde weiter ausgeprägt.

In der Podiumsdiskussion soll an diese historischen Zeitereignisse insbesondere mit der Diskussion über ein konkretes politisch motiviertes Haftschicksal erinnert werden. Heinrich Blobner (Vellmar), damals Student in Halle, berichtet über seine 1957 erfolgte Verhaftung wegen „Boykotthetze“ und die auf dem StEG beruhende Verurteilung als „Staatsverbrecher“. Der Musterprozess gegen die studentische Widerstandsgruppe um Heinrich Blobner und Arno Seifert wurde in die Drucksache „Entscheidungen des Obersten Gerichts der DDR“ (1960) aufgenommen.

Zudem erläutert Uwe Hillmer (Berlin) die vielfältigen Dimensionen des Jugendwiderstandes in der DDR der 50er Jahre. Die Frage der strafrechtlichen Aufarbeitung von DDR-Justizunrecht beleuchtet Dr. Iris Keller (Berlin) und Oberstaatsanwalt i.R. Bernhard Jahntz (Berlin) spricht über Erfahrungen aus der Praxis der Berliner Staatsanwaltschaft zum Thema Rechtsbeugung in der SED-Diktatur. Das Podiumsgespräch moderiert der Journalist und Regierungssprecher a.D. Dr. Franz Kadell (Magdeburg).

Podiumsdiskussion:

Wegen „Boykotthetze“ inhaftiert – verurteilt als „Staatsverräter“: Ein Fall von Rechtsbeugung 1957/58?

Ort: Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale)

Zeit: 14. November 2018, Beginn 18.00 Uhr

Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung bei der Foto- und Filmaufnahmen erfolgen können.

Der Eintritt ist frei.