Wenn der Schuss den Glühwein tötet

von 1. November 2016

Zum bunten Programm gehören populär aufbereitete Kurzvorträge. Sie gehen unter anderem der Frage nach, ob Lebensmittel angesichts vieler Umweltgifte überhaupt sicher sein können. Auch gibt es praktische Tipps etwa für den Kleingärtner, wie man Viren und Bakterien von Beerenfrüchten fernhalten kann. Zudem werden Informationen auf Lebensmitteletiketten „entschlüsselt“.

In den Laboren können sich Gäste am Mikroskop ansehen, welche Bestandteile im Honig, in der Milch oder in Ölen und Schokoladen stecken. Auch Fertiggerichte werden analysiert. In einer Art Wurstakademie gibt es Interessantes über Wurstsorten, ihre Herstellung sowie über Inhalts- und Zusatzstoffe. Auch geht es um Kosmetika, Textilien und Schmuck, die mit der Haut in Berührung kommen, sowie um Spielzeug, das nicht selten von kleinen Kindern in den Mund genommen wird. Ein Schwerpunkt sind Substanzen, die Allergien und Asthma erzeugen, wie Nickel.

Auch auf den ersten Blick Kurioses können Lebensmittelprüfer erzählen. So ist es dem deutschen Lebensmittelrecht durchaus ernst damit, dass der in der kalten Jahreszeit begehrte Glühwein offiziell nur Glühwein heißen darf, wenn er allein aus Rot- oder Weißwein gewonnen und hauptsächlich mit Zimt und / oder Gewürznelken versetzt wurde. Der landläufig dem Glühwein mitunter zugefügte „Schuss“ hochprozentigen Alkohols macht aus dem Glühwein offiziell einen Glühpunsch. Die Rechtsnorm verbietet einem solchen mit zusätzlichem Alkohol versetzten Gemisch, im offiziellen Produktnamen den Wortbestandteil „Wein“ zu führen. So kommt es dazu, dass der Schuss den Glühwein tötet.

Die Prüfer geben dennoch Entwarnung. Laut Merkblatt (www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de) bedeutet das strikte Schnapsverbot nicht, dass ein solches Getränk nicht hergestellt und verkauft werden darf. „Es muss in der Preisliste jedoch richtig bezeichnet werden.“ Vorgeschlagen wird der Name Glühpunsch mit Rum.

Achtung:

Besucher sollten für die Anreise möglichst öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Auf dem Gelände des Landesamtes gibt es keine öffentliche Parkmöglichkeit. Empfehlung: Straßenbahnlinie 9 bis zur Haltestelle „Berliner Brücke“ nutzen. Von dort sind es nur noch zwei Minuten Fußweg bis zum Landesamt.