Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-)Themen auf einen Blick

Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-)Themen auf einen Blick
von 11. Mai 2022 0 Kommentare

Absehen vom Fahrverbot – Überstunden müssen nachgewiesen werden – Beitragsrückzahlung von Fitnessstudio bei Corona-bedingter Schließung

 

Absehen vom Fahrverbot

Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 43 Stundenkilometer indiziert die Verhängung eines Fahrverbots von einem Monat. Davon kann nur abgesehen werden, wenn Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Härte, wie etwa der Verlust des Arbeitsplatzes, vorliegen. Dies bedarf nach Auskunft der Experten laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main jedoch der ausführlichen Begründung und Darlegung der zugrunde liegenden Tatsachen (Az.: 3 Ss-OWi 415/22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des OLG Frankfurt .

Überstunden müssen nachgewiesen werden

Will sich ein Arbeitnehmer seine Überstunden bezahlen lassen, muss er deren Ableistung beweisen – ebenso wie deren Anordnung oder Billigung durch den Arbeitgeber. Das hat laut Experten das Bundesarbeitsgericht entschieden. Daran habe sich auch nichts durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs geändert, der vor drei Jahren verlangt hatte, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zuverlässig aufzeichnen (Az.: 5 AZR 359/21; 5 AZR 451/21; 5 AZR 474/21).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des BAG .

Beitragsrückzahlung von Fitnessstudio bei Corona-bedingter Schließung

Die Betreiberin eines Fitnessstudios muss Beiträge zurückzahlen, die sie während der Corona-bedingten Schließung von einem Mitglied per Lastschrift eingezogen hat. Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dem Rückzahlungsanspruch könne die Studiobetreiberin insbesondere nicht entgegenhalten, der Vertrag sei dahingehend anzupassen, dass sich die vereinbarte Vertragslaufzeit um die Zeit, in der das Fitnessstudio geschlossen werden musste, verlängert wird (Az.: XII ZR 64/21).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des BGH .

         

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