Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-)Themen auf einen Blick

Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-)Themen auf einen Blick
von 8. Juni 2022 0 Kommentare

+++ Kein Schmerzensgeld wegen Quarantäne +++

Eine Quarantäne-Anordnung wegen des Kontakts mit einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person begründet keine Amtshaftungsansprüche gegenüber dem Staat. Hierauf hat laut Experten das Oberlandesgericht Oldenburg in zwei Fällen hingewiesen und Schmerzensgeldansprüche der Betroffenen verneint. Die Quarantäne sei angesichts der pandemiebedingten schwerwiegenden Gefahren für die Gesellschaft als geringfügiges Opfer hinzunehmen (Az.: 6 U 15/22 und 6 U 12/22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des OLG Oldenburg .

+++ Angemessenheit eines Eigenheims darf von Bewohnerzahl abhängen +++

Dass im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) bei selbst bewohntem Wohneigentum die angemessene Größe von der aktuellen Bewohnerzahl abhängt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eltern ausgezogener Kinder würden nicht diskriminiert, wenn sich dadurch die angemessene Wohnfläche reduziere. Die Vorschrift setze das Bedarfsdeckungsprinzip um, wonach im System der Grundsicherung staatliche Leistungen allgemein nachrangig gewährt werden (Az.:1 BvL 12/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des BVerfG .

+++ Mieterwechsel in WG +++

Mieter einer Wohngemeinschaft haben nur Anspruch auf Zustimmung ihres Vermieters zu künftigen Mieterwechseln, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen der Parteien vorhanden sind. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach diese Anhaltspunkte etwa vorlägen, wenn die Bewohner – insbesondere Studenten – die Bleibe häufig wechseln. Eine “normale” Wohngemeinschaft habe hingegen keine häufigen Ab- und Zugänge ihrer Mitglieder zu verzeichnen (Az.: VIII ZR 304/21

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das Urteil des BGH .

+++ Digitales Impfzertifikat selbst verlängern +++

Digitale Covid-Impfzertifikate laufen nach 365 Tagen automatisch ab. Danach kann der QR-Code auf dem Zertifikat nicht mehr gelesen werden. Nutzer der Corona-Warn-App erhalten 28 Tage vor Ablauf eine entsprechende Mitteilung und ebenfalls die Anleitung, wie sie das Ablaufdatum mit wenigen Klicks selbst verlängern können. Dazu haben sie 90 Tage nach Ablauf der technischen Gültigkeit Zeit. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das technische Ablaufdatum nichts mit dem Impfschutz zu tun hat. Impfnachweise sind nach einer vollständigen Grundimmunisierung oder auch mit einer zusätzlichen Auffrischung innerhalb Deutschlands unbegrenzt gültig.

         

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