Ab August 100 Euro Freizeitbonus für Kinder

von 4. August 2021

Anspruch haben Familien, die Hartz IV beziehen, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Zahlung erfolgt automatisch. Ein gesonderter, formloser Antrag muss nach Auskunft der Experten nur gestellt werden, wenn Familien lediglich Wohngeld und keinen Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen. Zuständig für den Antrag ist die Familienkasse.