Abzockalarm bei routenplaner-24.info

von 2. September 2015

Er hat über die Internetseite routenplaner-24.info eine Route eingeben. Um das Ergebnis zu erhalten, musste er sich mit seiner E-Mailadresse registrieren. Anschließend wurde er zu einer 24-monatigen Mitgliedschaft begrüßt, den Betrag der per E-Mail eingegangenen Rechnung über 576 Euro soll er im Voraus auf ein bulgarisches Konto überweisen. Wer nicht zahle, müsse mit straf- und zivilrechtlichen Folgen rechnen.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ist diese Forderung unberechtigt, betroffene Verbraucher müssen nicht zahlen.Allein durch eine Bestätigung des Registrierungs-Buttons kommt kein kostenpflichtiger Vertrag zustande. Der Kostenhinweis ist bloß im Fließtext am Seitenrand versteckt. Hier handelt es sich um so genannte Abo-Fallen, die es nach dem Willen des Gesetzgebers seit dem 1.August 2012 eigentlich nicht mehr geben dürfte. Die gesetzlich vorgeschriebeneButton-Lösungwurde nicht umgesetzt:

Der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages im Internet setzt voraus, dass der Bestellvorgang so gestaltet ist, dass der Verbraucher mit seiner Auftragsvergabe ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Dazu dient der Bestellbutton. Dieser muss mit den Worten “kaufen”, “zahlungspflichtig bestellen” oder einer gleichartigen, eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein und die Verbraucher müssen klar auf entstehende Kosten hingewiesen werden.

Tipp

Falls Online-Anbieter diese gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, kommt kein Vertrag zustande. Betroffene Verbraucher müssen nicht zahlen!

Weitere Informationen zum Thema Abofallen und Buttonlösung erhalten Rat Suchende in allenBeratungsstellender Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder am Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9-18 Uhr unter (0900) 1775 770 (1,00 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).