Ärger mit dem Business

von 7. Dezember 2012

Diverse Restpostenangebote zu Superpreisen – zum Beispiel ein iPad fu?r 299 Euro oder ein iPhone fu?r 99 Euro – bieten Großhandelsplattformen wie melango.de, mega-einkaufsquellen.de, grosshandel-angebote .de oder wir-lieben-grosshandelspreise.de auf ihren Internetsseiten an. Betreiber sind die Firmen Melango.de GmbH oder Vendis GmbH. Um sich die Schnäppchen näher anschauen und bestellen zu können, muss allerdings eine Anmeldung erfolgen. Damit soll Interessenten der Zugang zur Datenbank im Rahmen eines zweijährigen Vertragsverhältnisses verschafft werden. Die Vergu?tung von 240 bzw. 288 Euro ist im Voraus zu zahlen. Eine Tatsache, die Verbraucher meist erst mit Erhalt einer Rechnung erkennen. Widerrufen Betroffene ihre Vertragserklärungen – wie sie es aus ihren sonstigen Internetgeschäften kennen und gewohnt sind – erleben sie die nächste böse Überraschung. Widerrufe werden nicht anerkannt. Die Firmen bestehen auf Zahlung und verweisen darauf, dass sie nur Verträge mit Vertragspartnern abschließen, welche die angebotenen Leistungen zum Zwecke ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestellen und verwenden. Der klassische Endverbraucher sei von der Nutzung der angebotenen Leistung ausgeschlossen. Tatsächlich haben viele Nutzer genau diesen Hinweis nicht wahrgenommen. Kein Wunder, wenn sie beispielsweise u?ber Links oder Werbebanner in ihrem Facebook-Profil auf die Anmeldeseiten gelangten. Mahnschreiben mit Bemerkungen wie “Pru?fung einer Strafanzeige” oder “Letzte außergerichtliche Mahnung – Klageandrohung”, anhängende fu?r Verbraucher negative Gerichtsentscheidungen und die Androhungen eines Schufa-Eintrages erhöhen natu?rlich den Zahlungsdruck auf Betroffene.

Fu?r die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. stellt sich – auch angesichts der zahlreichen Verbraucherbeschwerden – die grundsätzliche Frage, ob sich das Geschäftsmodell der Firmen – Business to Business (B2B) – tatsächlich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet oder vielmehr auf diesem Weg die klassischen Verbraucherrechte Widerruf und Buttonlösung ausgehebelt werden sollen. Fu?r Verbraucher, die keinen Firmennamen oder ausdru?cklich “privat” eingegeben haben ist ohnehin fraglich, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät Verbrauchern zur Vermeidung derartigen Ärgers, Großhandelsplattformen grundsätzlich zu meiden.