Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

von 18. Oktober 2017

+++ Verschulden des Bauunternehmers führt zu Schadensersatz +++

Lässt ein Grundstückseigentümer ein Gebäude abreißen und wird dadurch eine gemeinsame Grenzwand zum Grundstücksnachbarn der Witterung ausgesetzt, muss diese Grenzwand geschützt werden. Versäumt dies der vom Eigentümer beauftragte Bauunternehmer, kann laut ARAG der Eigentümer dem Nachbarn zum Schadenersatz verpflichtet sein (OLG Hamm, AZ .: 5 U 104/16).

+++ Strafbefehle müssen übersetzt werden +++

Deutsche Gerichte müssen Strafbefehle gegebenenfalls in die Sprache des Empfängers übersetzen lassen. Das hat laut ARAG der Gerichtshof der Europäischen Union am 12.10.2017 im Fall eines niederländischen Autofahrers entschieden, den das Amtsgericht Düren wegen Unfallflucht zu einer Geldstrafe verurteilt hatte (Az.: C-278/16).

Langfassungen:

Verschulden des Bauunternehmers führt zu Schadensersatz

Lässt ein Grundstückseigentümer ein Gebäude abreißen und wird dadurch eine gemeinsame Grenzwand zum Grundstücksnachbarn der Witterung ausgesetzt, muss diese Grenzwand geschützt werden. Im vorliegenden Fall stritten sich Nachbar, deren Grundstücke ursprünglich mit aneinander grenzenden Doppelhaushälften bebaut, die durch eine gemeinsame Giebelwand voneinander getrennt waren. Nach Erwerb ihres Grundstücks ließen die Beklagten ihre Doppelhaushälfte durch einen Bauunternehmer abreißen und neu errichten. Im Zuge der Baumaßnahme wurde die gemeinsame Grenzwand freigelegt und war Witterungseinflüssen ausgesetzt. Infolge eindringender Feuchtigkeit kam es zur Schimmelbildung im Haus des Klägers, der seinen hierdurch erlittenen Schaden auf insgesamt circa 10.500 Euro beziffert und von den Beklagten ersetzt verlangt. Die Beklagten haben den Kläger an den beauftragten Bauunternehmer verwiesen, von dem der Kläger aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Insolvenz allerdings keinen Schadenersatz erlangen konnte. Das OLG Hamm hat dem Kläger den geltend gemachten Schadenersatzanspruch zugesprochen. Anders als das LG hat es entschieden, dass die Beklagten für die vom Bauunternehmer pflichtwidrig unterlassenen Abdichtungsmaßnahmen einzustehen haben. Das Verhalten des Unternehmers sei dem Grundstücksnachbar zuzurechnen – der Nachbar könne den Geschädigten nicht auf die Schadloshaltung bei der Hilfsperson verweisen. Der den Bauunternehmer beauftragende Grundstücksnachbar und nicht der Geschädigte trage deswegen ein Insolvenzrisiko des Bauunternehmers. Die Revision zum BGH wurde zugelassen, ergänzen ARAG Experten (OLG Hamm, AZ .: 5 U 104/16).

Strafbefehle müssen übersetzt werden

Deutsche Gerichte müssen Strafbefehle gegebenenfalls in die Sprache des Empfängers übersetzen lassen. Im konkreten Fall war der Strafbefehl in deutscher Sprache abgefasst. Nur die Rechtsbehelfsbelehrung fügte das Gericht auf Niederländisch bei. In der Folge ging es vor dem Landgericht Aachen um die Frage, ob der Strafbefehl überhaupt wirksam zugestellt worden sei. Eine EU-Richtlinie sieht nach Angaben des Gerichtshofs nämlich vor, dass Verdächtige oder Beschuldigte alle “wesentlichen Unterlagen” in Übersetzung bekommen, wenn sie die Verfahrenssprache nicht verstehen. Der Gerichtshof urteilte nach eigenen Angaben nun, dass ein Strafbefehl zu minder schweren Straftaten eine “wesentliche Unterlage” im Sinn der Richtlinie darstellt. Ein solcher Strafbefehl, der zugleich Anklageschrift und Urteil sei, müsse deshalb übersetzt werden, wenn der Empfänger die ursprüngliche Sprache nicht beherrsche. Sonst könne der Betroffene die Vorwürfe nicht verstehen und sich nicht dagegen verteidigen, so die ARAG Experten (EuGH, Az.: C-278/16).

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