Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

von 16. Dezember 2020

+++ Herausgabe von Name und Anschrift +++

Lädt ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Filme auf Youtube hoch, muss die Videoplattform nur den Namen und die Anschrift des Users an den Auskunftsberechtigten herausgeben. Nach einem sechs Jahre andauernden Rechtsstreit hat laut Experten der Bundesgerichtshof entschieden, dass weder die E-Mail-Adresse noch die IP-Adresse oder gar die Telefonnummer des Kontoinhabers an die Filmrechteinhaberin herausgegeben werden müssen (Az.: I ZR 153/17).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des BGH.

+++ Zu kleiner Raum während Pandemie +++

Wenn Gesellschafter gemeinsam mit Bevollmächtigten Einblick in Handelsbücher und Geschäftsunterlagen nehmen wollen, muss im Rahmen der Corona-Hygienevorschriften ein ausreichend großer Raum zur Verfügung gestellt werden. Ein 13 Quadratmeter großer Kellerraum, der mit zahlreichen, nicht beschrifteten Kartons und weiteren Möbelstücken zugestellt ist, ist nach Auskunft der Experten unzumutbar (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 21 W 137/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des OLG Frankfurt am Main.

+++ Haftung des Halters bei brennendem Fahrzeug +++

Der Halter haftet, wenn sein abgestelltes Fahrzeug Ursache eines Brandes ist. Dabei ist es laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nach Auskunft der Experten unerheblich, ob das Kfz zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch fahrbereit ist (Az.: VI ZR 319/18).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des BGH.