Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

von 2. Dezember 2020

+++ Tagegeld endet nicht mit letztem Arztbesuch +++

Menschen mit einer Unfallversicherung steht Tagegeld bis zum Abschluss ihrer Behandlung und nicht nur bis zum letzten Arztbesuch zu. Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs. In dem entschiedenen Fall hatte der Kläger bei seinem letzten Arztbesuch noch “10 x Krankengymnastik” verordnet bekommen. Seine Versicherung weigerte sich, für diese Zeit weiter Tagegeld zu zahlen – zu Unrecht, wie das Gericht entschied (Az.: IV ZR 19/19).

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+++ Ohne Corona-Test keine Aufnahme im Krankenhaus +++

Ein Krankenhaus muss einen behandlungsbedürftigen Patienten nicht stationär aufnehmen, wenn dieser die Mitwirkung an einem Corona-Test verweigert. Dies gilt laut Experten nach einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund jedenfalls dann, wenn keine akute Lebensgefahr vorliegt (Az.: 4T1/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Dortmund .

+++ Baumfällkosten können auf Mieter umgelegt werden +++

Zur Gartenpflege im Sinne der Betriebskostenverordnung (Paragraf 2 Nr. 10, BetrKV) gehört auch das Fällen eines kranken, morschen oder abgestorbenen Baumes, entschied nach Auskunft der Experten das Landgericht München und wies die Berufung eines Mieters gegen das erstinstanzliche Urteil zurück. Die Kosten seien daher im Mietverhältnis als Betriebskosten umlagefähig. Dies gelte unabhängig davon, ob eine Ersatzbepflanzung erfolge oder nicht (Az.: 31 S 3302/20).

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