Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
von 24. April 2019

+++ Eltern haften für ihre Kinder… +++

Eltern können sich als Inhaber eines Internetanschlusses der eigenen Haftung für die Verletzung von Urheberrechten durch illegales Filesharing eines ihrer (volljährigen) Kinder nicht dadurch entziehen, dass sie den Namen des verantwortlichen Kindes nicht preisgeben. Dies hat laut ARAG das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18.02.2019 entschieden und eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BeckRS 2017, 108569) nicht zur Entscheidung angenommen. Das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 6 Abs. 1 GG stehe einer Offenbarungsobliegenheit im Rahmen der sekundären Darlegungslast nicht entgegen. Aus Art.6 Abs. 1 GG ergebe sich zwar ein Recht, Familienmitglieder nicht zu belasten, nicht aber ein Schutz vor negativen prozessualen Folgen dieses Schweigens (Az.: 1 BvR 2556/17).

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+++ Explosives Geschenk +++

Ein Beschenkter darf grundsätzlich davon ausgehen, dass das ihm überreichte Geschenk kein Gefahrenpotential birgt, das sich bereits beim Öffnen der Verpackung realisieren kann. Geht von einem Geschenk nach seiner äußeren Verpackung auf den ersten Blick keine erkennbare Gefahr aus und besteht auch anderweitig kein Anhaltspunkt dafür, dass bereits das Öffnen des Geschenks gefährlich sein könnte, muss der Beschenkte die Verpackung vor dem Öffnen nicht auf Warnhinweise untersuchen. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz vom 21.01.2019 und den Beschluss vom 15.03.2019 mit dem die Revision eines Geschädigten zurückgewiesen wurde (Az.: 4 U 979/18).

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