Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
von 21. Februar 2019

+++ Beteiligung an Behandlungskosten +++

Patienten müssen sich an den Kosten einer Behandlung beteiligen, wenn die Krankheitsursache in willkürlichen Veränderungen des eigenen Körpers liegt. Dies hat laut ARAG dasLandessozialgericht Niedersachsen-Bremenunter Hinweis darauf entschieden, dass das Solidarprinzip der Krankenversicherung nicht grenzenlos ist(Az.: L 16 KR 324/18).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Verfahrensprotokoll desLSG Niedersachsen-Bremen.

+++ Friseur darf Nachbessern +++

Missglückt eine Haarfärbung beim Friseur, muss der Kunde grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung in angemessener Frist geben, bevor er Schadensersatz verlangen kann. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Amtsgerichts München vom 24.01.2019 entschieden (Az.: 213 C 8595/18).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des AG München.

+++ Reiserücktrittsversicherung muss bei Durchfall zahlen+++

Verhindert eine “Durchfallerkrankung erheblicher Ausprägung” den Reiseantritt, muss die Reiserücktrittsversicherung leisten. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 03.12.2018 entschieden. Dabei komme es nicht auf eine konkrete ärztliche Diagnose der Erkrankung an. Entscheidend sei vielmehr das Vorliegen einer krankheitsbedingten Symptomatik, die den Reiseantritt unzumutbar erscheinen lasse (Az.: 8 U 165/18).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelleUrteil des OLG Celle.