Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
von 16. März 2022

+++ Höhere Energiekosten für Neukunden +++

Fällt ein Stromanbieter aus, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Stromlieferung. In den meisten Fällen sind dies die örtlichen Stadtwerke. Neue Kunden erhalten dann zunächst für drei Monate einen Ersatzversorgungstarif. Sollten sie bis dahin nicht erneut den Anbieter gewechselt haben, gilt anschließend für sie automatisch der Grundversorgungstarif. Bei den Tarifen dürfen die Energieversorger laut ARAG Experten allerdings zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden und aktuell höhere Energiepreise an neue Kunden weitergeben. Durch einen Lieferstopp eines Energiediscounters hatte ein nordrhein-westfälisches Energieunternehmen tausende neuer Kunden übernehmen müssen. Für deren Versorgung kaufte der Energieanbieter an der Börse Energie zu extrem hohen Preisen nach. Diese Mehrkosten mussten nach richterlicher Ansicht die Neukunden tragen (Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 W 10/22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln .

+++ Fahrtenbuchauflage trotz zugegebenen Verstoßes +++

Das Führen eines Fahrtenbuchs kann auch dann angeordnet werden, wenn der Halter eines Kraftfahrzeugs angegeben hat, den Verkehrsverstoß selbst begangen zu haben. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Mainz in einem Fall, in dem wegen eines abweichenden Blitzerfotos Zweifel daran bestanden, dass es tatsächlich der Kfz-Halter war, der den Verkehrsverstoß begangen hat (Az.: 3 L 68/22.MZ).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Mainz .

+++ Vermieter kann keine Miete vom Jobcenter einklagen +++

Ein Vermieter hat trotz der Möglichkeit der Direktzahlung der Miete keine eigenen einklagbaren Ansprüche gegen das Jobcenter. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, wonach die Direktzahlung allein die zweckentsprechende Verwendung der Unterkunftsleistungen gewährleisten solle, aber keine vereinfachte Durchsetzung von Mietforderungen bezwecke (Az: L 11 AS 578/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen .