Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

von 13. Mai 2020

+++ Widerspruchsrecht bei Preiserhöhung +++

Bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter haben Kunden stets – auch bei Erhöhungen unter fünf Prozent – ein Widerspruchsrecht. In dem entsprechenden Urteil stellte das Oberlandesgericht Frankfurt laut Experten klar, dass die Androhung einer Sperre für den Fall eines Zahlungsverzugs mit mindestens 75 Euro auch in Textform erfolgen kann (Az.: 1 U 46/19).

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+++ Anfechtung der Vaterschaft +++

Eine Mutter kann auf das Recht zur Anfechtung der Vaterschaft weder verzichten, noch könne sie es verwirken, entschieden laut Experten die Richter des Bundesgerichtshofs. Das gelte auch dann, wenn die von einem anderen Mann schwangere Frau durch die Heirat eines Dritten bewusst eine rechtliche Vaterschaft geschaffen hat (Az.: XII ZB 321/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .

+++ Vorsicht Bär! +++

Wird ein alkoholisierter Fußgänger (hier im Bärenkostüm) an Karneval nachts auf der Fahrbahn von einem Pkw erfasst, ist trotz des grob fahrlässigen Verhaltens des Fußgängers eine Mithaftung des Pkw-Fahrers aus Betriebsgefahr in Höhe von 25 Prozent möglich, wenn dieser sich nicht wie ein Idealfahrer verhalten hat. Experten verweisen auf einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, indem es mitteilt, dass an Karneval mit alkoholisierten Fußgängern zu rechnen sei (Az.: 11 U 274/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln .