Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

von 4. März 2020

+++ Bußgeld für Nutzung von Navi-Fernbedienung +++

Die Nutzung einer Fernbedienung zum Zwecke der Bedienung eines Navigationsgeräts während der Fahrt kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Köln entschieden. Bei der Navi-Fernbedienung handele es sich um ein “der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät” im Sinne von Paragraf 23 Absatz 1a StVO (Az. III-1 RBs 27/20).

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+++ Filmen von Verkehrskontrolle wird bestraft +++

Nach Auskunft der ARAG Experten hat das Jugendschöffengericht am Amtsgericht München einen 21-Jährigen wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zur Teilnahme an einem Kurs zum korrekten Verhalten im Internet verurteilt. Der junge Mann hatte bei einer Verkehrskontrolle heimlich mit seinem Smartphone die Kommunikation mit den Polizeibeamten gefilmt.

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .

+++ 83-seitige AGB nicht zu lang +++

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahlungsdiensteanbieters PayPal sind nicht per se zu lang. ARAG Experten verweisen auf das entsprechende Urteil des Oberlandesgericht Köln, welches entschieden hat, dass allein der erhebliche Umfang Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht zu deren Unwirksamkeit führe (Az.: 6 U 184/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln .