Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

von 13. November 2019

+++ Schadensersatz bei Biss durch eigenen Hund. ++++

Einem Hundehalter wurden laut ARAG gemäß eines Urteils des OLG Karlsruhe wegen einer Bissverletzung am Kopf ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro und Ersatz für Verdienstausfall in Höhe von 3.100 Euro zugesprochen. Zwar war nicht klar, ob dessen eigener Hund zugebissen hatte oder der des nun schadensersatzpflichtigen anderen Hundehalters. Doch sei das nicht maßgeblich, so die Richter, da die Aggression von dessen freilaufendem Hund ausgegangen sei ( Az.: 7 U 86/18)

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des OLG Karlsruhe.

+++ Kein Schadensersatz für verbranntes Geld +++

Ein Mann kann einen ehemaligen Freund, den er bat, in seinem Urlaub auf seine Werkstatt aufzupassen, nicht belangen, weil dieser unwissentlich seine gesamten im dort stehenden Heizkessel versteckten Ersparnisse in Höhe von fast 520.000 Euro verfeuert hat. Dies entschied laut ARAG das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 13.09.2019 (Az.: I-2 O 347/18).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des LG Arnsberg.

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