Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick

von 2. September 2020

+++ Radfahrverbot bei Promille-Fahrt +++

Wer auf einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille unterwegs ist und anschließend das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht fristgerecht beibringt, dem kann verboten werden, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das hat laut Experten das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden (Az.: 1 K 48/20.NW).

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+++ Kein Ausschluss vom Unterricht wegen fehlender Maske +++

Zwei Gymnasiasten sind nach der Weigerung, im Unterricht eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, zu Unrecht von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausgeschlossen worden. Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Rahmen eines Eilverfahrens. Den gleichzeitig gestellten Antrag der Schüler, sie vorläufig per Ausnahmegenehmigung von der Maskenpflicht zu befreien, lehnte das Gericht jedoch ab (Az.: 18 L 1608/20).

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+++ Keine Zeiterfassung per Fingerabdruck +++

Ein Zeiterfassungssystem, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird, verarbeitet auch dann biometrische Daten, wenn es nur die Fingerlinienverzweigungen verwendet. Arbeitnehmer können daher eine solche Zeiterfassung verweigern, ohne deswegen eine Abmahnung durch den Arbeitgeber hinnehmen zu müssen. Dies stellt nach Auskunft der Experten das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unter Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung klar (Az.: 10 Sa 2130/19).

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+++ Sachsen-Anhalt: Kein Mindestabstand in Grundschulen +++

In Grundschulen in Sachsen-Anhalt darf der Mindestabstand von 1,50 Meter, der Corona-bedingt an weiterführenden Schulen gilt, unterschritten werden. Nach Auskunft der Experten gilt diese Ausnahme, da an Grundschulen zwar in voller Klassenstärke, dafür aber mit einer festen Lehrkraft unterrichtet wird. Eine konkrete Gefährdung von Schülern und Lehrern bei Unterschreitung des Mindestabstands sei nach richterlicher Ansicht nicht eindeutig erwiesen (Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Az.: 3 R 111/20).

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+++ Sabbatjahr in Corona-Zeiten +++

Wer im Sabbatjahr auf Reisen geht und vom Coronavirus überrascht wurde, kann das Sabbatjahr nach Auskunft der Experten nicht vorzeitig aufgrund der Corona-Pandemie beenden. Ein Lehrerehepaar, das während der einjährigen Freistellung auf Reisen ging, wollte das Sabbatjahr frühzeitig abbrechen, weil die Auszeit aufgrund von Corona-Pandemie-Beschränkungen entwertet worden sei. Doch die Richter waren der Ansicht, dass es Lehrkräften durchaus zumutbar sei, ihre privaten Lebensverhältnisse an die Corona-Bedingungen anzupassen. Darüber hinaus wiesen die Richter darauf hin, das die pandiemiebedingten Einschränkungen zum Zeitpunkt des gerichtlichen Urteils nur noch in Teilen bestünden (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 6 B 925/20 und 6 B 957/20).

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