Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick

von 8. Dezember 2021

+++ Corona ist keine Naturkatastrophe +++

Eine Reiseabbruchversicherung haftet bei coronabedingter Annullierung eines Fluges nicht für die Kosten des Ersatzfluges, wenn Versicherungsschutz für eine Naturkatastrophe am Urlaubsort vereinbart wurde. Das Amtsgericht München hat nach Auskunft der Experten mit dieser Begründung die Klage gegen einen bei München ansässigen Reiseversicherer auf Zahlung von 3.610 Euro abgewiesen. Laut dieser Entscheidung ist Corona keine Naturkatastrophe (Az.: 275C23753/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .

+++ Urlaubskürzung wegen Kurzarbeit +++

Wer von seinem Arbeitgeber aufgrund der Corona-Lage zu Kurzarbeit verpflichtet wird, muss eine Kürzung seines Urlaubsanspruchs hinnehmen. Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Vor diesem hatte eine Verkaufshilfe In letzter Instanz verloren. Die Bäckerei, in der sie tätig war, hatte sie wegen Arbeitsausfalls vorübergehend in “Kurzarbeit 0” geschickt und von ihrem Jahresurlaub für jeden Monat, an dem sie nicht im Laden erscheinen musste, jeweils ein Zwölftel abgezogen (Az.: 9 AZR 225/21; 9 AZR 234/21).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG .

+++ Waschanlagenbetreiber haftet nicht immer für Schäden am Auto +++

Einen Fahrzeugschaden, der beim Betrieb einer Waschanlage entstanden ist, muss der Anlagenbetreiber zwar normalerweise ersetzen. Weist er aber nach, dass die Beschädigung für ihn trotz größtmöglicher, “pflichtgemäßer” Sorgfalt nicht zu vermeiden war, so haftet er ausnahmsweise nicht. Dann bleibt der Fahrzeughalter auf seinem Schaden sitzen, wie nach Auskunft der Experten das Landgericht Frankenthal (Pfalz) jetzt in einem Fall entschieden hat (Az.: 4 O 50/21).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal .