Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

von 1. September 2021

Mehr Elterngeld bei Frühchen

Ab heute erhalten Eltern, deren Nachwuchs mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren wird, einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Kommt das Baby acht Wochen zu früh, gibt es nach Auskunft der ARAG Experten zwei weitere Monate Elterngeld, bei zwölf Wochen drei Monate und bei sechzehn Wochen gibt es vier Monate zusätzlich Elterngeld. Ein weiterer Teil der Elterngeld-Reform , die ab heute in Kraft tritt, ist die Anhebung der zulässigen Arbeitsteilzeit, so dass nun eine Vier-Tage-Woche möglich ist: Während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit dürfen Eltern nun 32 statt 30 Wochenstunden arbeiten. Darüber hinaus wird der Partnerschaftsbonus erweitert und kann bezogen werden, wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Können Eltern aufgrund der Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten, müssen sie den Partnerschaftsbonus nach Information der ARAG Experten nicht zurückzahlen. Diese Corona-Sonderregelung wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Sperrzeit für Arbeitslosengeld

Weist ein Arbeitslosengeld-Empfänger nach zumutbarem Vermittlungsvorschlag der Arbeitsagentur bei der telefonischen Einladung zum Vorstellungsgespräch darauf hin, er wolle sich in drei bis vier Monaten selbstständig machen und erhält deshalb den Job nicht, ist von einer pflichtwidrigen Nichtannahme des Beschäftigungsangebots auszugehen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Gießen, wonach in einem solchen Fall die Verhängung einer Sperrzeit nicht zu beanstanden sei (Az.: S 14 AL 81/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des SG Gießen .

Vorsicht Slackline

Das Spannen einer signalroten, sich von der Umgebung deutlich abhebenden Slackline in einer Höhe von etwa 50 Zentimetern in einem Fitnessstudio stellt keinen Zustand dar, den ein umsichtiger Kunde des Studios nicht erkennen und gegen den er sich mit der gebotenen Aufmerksamkeit nicht selbst schützen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG Experten deshalb Schadensersatzansprüche einer gestürzten Sportlerin zurückgewiesen (Az.: 16 U 162/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt .

Arbeitszeugnis nicht in Form eines Schulzeugnisses

Ein Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers nicht dadurch, dass er Leistung und Verhalten in einer an ein Schulzeugnis angelehnten Tabellenform beurteilt. Nach Auskunft der ARAG Experten hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass sich die individuellen Hervorhebungen und Differenzierungen in der Beurteilung in der Regel nur durch ein im Fließtext formuliertes Arbeitszeugnis angemessen darstellen lassen (Az.: 9 AZR 262/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG .