Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

von 5. August 2021

Rundfunkgebühr wird rückwirkend erhöht

Nach langer Blockade durch ein Veto Sachsen-Anhalts hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Rundfunkbeitrag erhöht werden darf. Nach Auskunft der ARAG Experten steigt der Beitrag damit vorläufig um 86 Cent auf 18,83 Euro. Und zwar rückwirkend zum 20. Juli 2021. Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und wird pro Wohnung erhoben.

Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt

Unternehmen, die durch die aktuelle Flutkatastrophe unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten sind, müssen keinen Insolvenzantrag stellen. Die sogenannte Insolvenzantragspflicht wurde nach Auskunft der ARAG Experten zunächst bis Ende Oktober ausgesetzt. Betroffene Betriebe müssen allerdings einen Bezug zu den Unwettern nachweisen.


Rückerstattung von Fitnessstudio-Beiträgen

Fitnessstudios, die die Mitgliedsbeiträge auch während der behördlich angeordneten Schließung in der Corona-Pandemie eingezogen haben, müssen diese zurückerstatten. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Osnabrück in zweiter Instanz bestätigt. Es schloss auch eine Anpassung des Vertrages dahingehend aus, dass sich die Vertragslaufzeit um die behördlich angeordnete Schließungszeit verlängere (Az.: 2 S 35/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Osnabrück .

Keine Nachgewährung von Urlaub wegen Quarantäne

Ein Arbeitnehmer, der wegen einer Infektion mit dem Coronavirus während seiner Urlaubszeit in Quarantäne musste, hat keinen Anspruch auf Nachgewährung der in Absonderung verbrachten Urlaubstage. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn, welches klargestellt hat, dass dies jedenfalls dann gelte, wenn der Arbeitnehmer keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hat, da dann sind die Voraussetzungen von Paragraf 9 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) für die Nachgewährung von Urlaubstagen nicht erfüllt seien (Az.: 2 Ca 504/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des ArbG Bonn .

Umgangsrecht des leiblichen Vaters

Dem leiblichen Vater eines Kindes kann auch dann ein Umgangsrecht zustehen, wenn das durch seine private Samenspende gezeugte Kind mit seiner Einwilligung von der eingetragenen Lebenspartnerin der Mutter adoptiert worden ist. Ausschlaggebend ist laut ARAG Experten gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshof, ob ein ernsthaftes Interesse am Kind besteht und inwiefern der Umgang dem Kindeswohl dient (Az.: XII ZB 58/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .