Als Azubi richtig versichert

von 31. August 2020

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Bei welchem Unternehmen Sie sich versichern, können Sie frei wählen. Sie müssen sich aber bis 14 Tage nach Beginn der Ausbildung entschieden haben. Auszubildende sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Waren Sie vorher über Ihre Eltern privat versichert, sollten Sie die private Versicherung als Anwartschaft weiterlaufen lassen, um dann später problemlos und ohne Gesundheits-Check zurückwechseln zu können. Der Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung wird übrigens automatisch vom Bruttogehalt abgezogen.

Pflegeversicherung

Sie springt ein, wenn man zum Beispiel durch einen schweren Verkehrsunfall zum Pflegefall wird. Auch sie wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen.

Arbeitslosenversicherung

Wenn Sie nach Abschluss Ihrer Ausbildung nicht weiterbeschäftigt werden oder aus anderen Gründen arbeitslos werden, bekommen Sie von der Bundesagentur für Arbeit bis zu einem Jahr lang 60 Prozent, beziehungsweise mit Kind 67 Prozent des letzten Nettolohns.

Gesetzliche Rentenversicherung

Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung als Alterssicherung nicht mehr ausreicht, müssen die Beiträge doch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet werden.

Gesetzliche Unfallversicherung

Sie sind während Ihrer Arbeit und auf dem Weg zum Arbeitsplatz und zurück grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Anders als bei den anderen Pflichtversicherungen zahlen Sie als Azubi hier keinen Anteil. Das ist allein Arbeitgebersache. Die Experten weisen allerdings darauf hin, dass Sie in Ihrer Freizeit nicht gesetzlich unfallversichert sind. Hier lohnt ein zusätzlicher Schutz.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/