Angebliche Rückzahlung vom Bundeszentralamt für Steuern

von 23. Mai 2012

Eine Mail unter dem Betreff „Bekanntmachung über die Steuererklärung“ landet derzeit in vielen Mail-Postfächern. Es klingt höchst amtlich und zugleich überaus erfreulich: Das “Bundeszentralamt für Steuern” teilt mit, der “sehr geehrte Steuerzahler” werde eine Steuererstattung von 243,54 Euro erhalten. Diese Mail stammt aber keineswegs von der Behörde in Bonn. Vielmehr versuchen hier Betrüger an die Konto- und Kreditkartendaten der Adressaten zu kommen. Beim aufmerksamen Lesen erkennt man am holprigen Deutsch die Fälschung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, auf diese E-Mail nicht zu reagieren und sie ungeöffnet in den virtuellen Papierkorb zu schicken. Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn, sondern das jeweils zuständige Finanzamt. Aktuelle Informationen zum Phishing erhalten Rat Suchende in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V., am Verbrauchertelefon unter (0900) 1775770 (für 1,00 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) montags bis freitags von 9-18 Uhr und unter www.vzsa.de im Phishing-Radar.