Arbeitszeugnis darf nicht ins Lächerliche gezogen werden

Arbeitszeugnis darf nicht ins Lächerliche gezogen werden
von 6. Juli 2017

nfoveranstaltung zu langjährigen Prämiensparverträgen

Über die Frage, ob solche Sparverträge durch die Sparkassen gekündigt werden dürfen, streitet sich die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit der Sparkasse Anhalt-Bitterfeld inzwischen vor dem Bundesgerichtshof. In Stendal hat die Verbraucherzentrale gemeinsam mit einigen Verbrauchern den Klageweg beschritten.

Die Verbraucherzentrale steht nun auch den betroffenen Kunden der Saalesparkasse zur Seite. Wegen der hohen Beratungsnachfrage führt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

am Dienstag, dem 28.11.2017 um 16:00 Uhr

im Seminarraum der Beratungsstelle Halle/Saale, Steinbockgasse 1, 4. Etage

eine Informationsveranstaltung zum Thema der „S Prämiensparen flexibel“ Sparverträge durch, zu der die betroffenen Verbraucher eingeladen sind. Diese werden gebeten unbedingt möglichst alle vorhanden Vertragsunterlagen und Vertragsbedingungen, Werbeflyer, Berechnungsbeispiele, Kundenfinanzstatus und Alternativangebote sowie den entsprechenden Schriftverkehr mit der Sparkasse mitzubringen.

Aufgrund einer begrenzten Teilnehmerzahl ist eine vorherige Anmeldung direkt in der Beratungsstelle Halle/Saale; Oleariusstraße 6b oder per Telefon unter 0345-2980311, 0345-2980317 oder 0345-2980329 erforderlich.