Doch besonders in angespannten Zeiten sind Sauberkeit und Rücksichtnahme unerlässlich. Darum sollten Sie beim Gassigehen ein Utensil auf keinen Fall vergessen! Im Norden heißt es ‚Schietbüdel‘, in anderen Regionen auch vornehmer Gassi- oder Hundekotbeutel. Doch der Inhalt der kleinen Plastiktüten ist überall gleich. Und wer sie benutzt, ist gut beraten, denn Ignoranz kann in manchen Gemeinden recht teuer werden. Bis zu 1.000 Euro müssen Hundebesitzer berappen, wenn sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner liegenlassen.
Hundekot im Bußgeldkatalog
Angesichts von täglich knapp einer Million Kilogramm Hundekot, die in Deutschland anfallen, ist es nicht verwunderlich, dass es dieses Thema in immer mehr kommunale Satzungen geschafft hat. Dort ist meist genau geregelt, wie hoch das Bußgeld für nicht entfernte Hundehaufen in den einzelnen Städten ist. Während Herrchen und Frauchen in Nürnberg beispielsweise 35 Euro zahlen müssen, greifen Düsseldorfs Bewohner mit 75 Euro schon tiefer in die Tasche. Für die Hinterlassenschaften auf Spielplätzen werden sogar bis zu 150 Euro fällig. Noch teurer wird es in Frankfurt: Dort werden bis zu 90 Euro und auf Spielplätzen sogar 180 Euro fällig. Gar keinen Spaß versteht die Hauptstadt inzwischen bei dem Thema: Hier können Bußgelder bis zu 300 Euro verhängt werden.
Die aktuellen Bußgelder
Mit welchen Bußgeldern für das ordnungswidrige Hinterlassen von Hundehaufen auf öffentlichen Plätzen in den einzelnen Bundesländern gerechnet werden muss, haben Experten hier zusammengetragen:
Baden-Württemberg: bis 250
Bayern: bis 350
Berlin: bis 300
Brandenburg: bis 500
Bremen: bis 500
Hamburg: bis 200
Hessen: bis 180
Mecklenburg-Vorpommern: bis 1.000
Niedersachsen: bis 100
Nordrhein-Westfalen: bis 150
Rheinland-Pfalz: bis 55
Saarland: bis 40
Sachsen: bis 1.000
Sachsen-Anhalt: bis 100
Schleswig-Holstein: bis 20
Thüringen: bis 20
Natürlich dient der Bußgeldkatalog nur als Richtwert. Nach Auskunft der Experten darf jede Gemeinde über die Höhe der Strafe selbst bestimmen, wobei je nach Bundesland unterschiedliche Höchstwerte für Ordnungswidrigkeiten gelten.
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