Auf in die Fahrradsaison

Auf in die Fahrradsaison
von 3. April 2018

Der Dreck muss weg

Wer das Fahrrad nach seinem letzten Einsatz ungeputzt im Winterquartier verstaut hat, sollte damit beginnen, Matschspritzer und Beläge zu entfernen. Dies macht das Rad nicht nur schöner, sondern offenbart direkt auch mögliche Schwachstellen, die es zu beheben gilt.

Genug Luft im Reifen?

Platte Reifen sind nach der langen Winterpause keine Seltenheit. Daher gilt es, diese zu überprüfen. Hat sich ein Löchlein eingeschlichen, muss dieses gestopft werden, um Sicherheit garantieren zu können. ARAG Experten raten zudem, auch das Flickzeug regelmäßig zu überprüfen, denn auch die Gummiflicken können porös werden. Ist nur Luft entwichen, können die Reifen einfach wieder aufgepumpt werden. Der empfohlene Luftdruck ist auf dem Reifen verzeichnet.

Kette und Gangschaltung prüfen

Damit das Rad geschmeidig läuft, sollte die Kette mit nicht zu viel Öl eingeschmiert werden und auf ihren Sitz überprüft werden. Nachdem einmal alle Gänge durchgeschaltet wurden, kann überschüssiges Öl entfernt werden. Sollten die Gänge beim Ausprobieren nicht so funktionieren wie es sich der Radler wünscht, sollte er die Gangschaltung in einer Werkstatt überprüfen lassen. Denn ungeübte Fahrradschrauber könnten leicht einen Schaden an der feinen Kettenschaltung hinterlassen.

Die Bremsen checken

Abgenutzte Bremsklötze können mit relativ geringem Aufwand ausgetauscht werden. Vor dem ersten Einsatz sollten diese aber ausgiebig auf ihre Festigkeit überprüft werden. Löst sich nämlich ein Klotz bei einem möglichen Bremsmanöver, ist ein Sturz nahezu vorprogrammiert.

Beleuchtung ist Pflicht

Auch wenn die Tage wieder länger werden, ist eine ausreichende Beleuchtung Pflicht für jedes Velo. Daher müssen auch die Leuchten auf defekte Lämpchen oder andere Kleinteile überprüft werden. Zudem weisen die ARAG Experten noch einmal gesondert darauf hin, dass nicht nur Vorder- und Rücklicht zur Fahrradlicht-Pflichtausstattung gehören. Dazu gehören auch auf jeder Längsseite mindestens zwei Speichenreflektoren, nach vorne und hinten wirkende Pedalreflektoren sowie jeweils ein Reflektor vorn und hinten. Der hintere Reflektor darf mit der Schlussleuchte zusammen verbaut sein.

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