Aus kurzfristigem Gratisangebot wird ein langfristiger und teurer Vertrag

von 29. April 2010

(vzsa.de) Eine beliebte Methode des Kundenfangs sind kurzfristige Gratisangebote, die sich nach einem gewissen Zeitraum in einen langfristigen Vertrag verwandeln. Dieses Geschäftsmodell praktiziert gegenwärtig ein regionaler Kabelnetzbetreiber. Mit der schriftlichen Bestätigung des am Telefon georderten Programmpaketes teilt dieser zusätzlich mit, dass für zwei Monate ein weiteres Programmpaket gratis genutzt werden kann. Wird dieses jedoch nicht innerhalb von vier Wochen gekündigt, läuft der Vertrag weitere 22 Monate. Dafür wird dann jedoch ein monatliches Entgelt fällig, das mehr als das Dreifache des ursprünglich gewollten Vertrages entspricht. Will der Verbraucher dieses Zusatzangebot in der Folge nicht nutzen, ist er gezwungen zu handeln.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. kritisiert ausdrücklich diese aus ihrer Sicht unlautere Art der Kundenwerbung. Viele Betroffene erkennen vermutlich nicht die Tragweite dieses untergeschobenen Vertrages und kündigen nicht. Stellt man als Betroffener erst mit erfolgter Abbuchung des monatlichen Entgeltes die neue Vertragskonstellation fest, ist es in der Regel zu spät, um diesen Fakt einfach rückgängig machen zu können.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb allen Betroffenen, die mit der Vertragsbestätigung zugesandten Unterlagen genau zu prüfen. Weicht die Auftragsbestätigung vom Besprochenen ab, sollte der Verbraucher unverzüglich gegenüber dem Anbieter reagieren. Wurden die Vertragsabsprachen per Telefon oder Internet getätigt, steht dem Verbraucher außerdem ein 14tägiges Widerrufsrecht zu. Diese Frist verlängert sich sogar, wenn der Verbraucher nicht oder fehlerhaft belehrt wird.