Betrugsversuch mit kostenpflichtigem Sonderkündigungsrecht

von 30. September 2021

Ein Betrag von 96 Euro soll für die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechtes kurzfristig auf ein belgisches Konto gezahlt werden. Um dem Ganzen Nachdruck zu verleihen, wird auf eine Sprachaufzeichnung über einen Vertragsschluss verwiesen, die Betroffene jederzeit per E-Mail anfordern können.

Tatsächlich gab es in einzelnen Fällen vor diesem Schreiben ein Telefonat. Mitarbeiter einer „Assistance Service Beratung“ behaupteten danach, dass in der Vergangenheit eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen worden sei, für deren Verlängerung in zwei Monaten ein Beitrag von fast 400 Euro fällig wird. Nur durch Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechtes wäre dies abzuwenden. Betroffene Verbraucher berichten jedoch übereinstimmend, dass sie in der Vergangenheit keinesfalls eine Reiserücktrittskostenversicherung zu den genannten Konditionen abgeschlossen haben. Deshalb stellt sich die Frage: Warum sollte man für die Kündigung eines Vertrages – der nicht existiert – 96 Euro zahlen? Die Verbraucherzentrale rät bei dieser Sachlage davon ab, zur vermeintlichen Vermeidung höherer Kosten eine solche Zahlung zu leisten. Eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle wegen des Verdachtes des versuchten Betruges ist stattdessen angeraten.

Beratungen zum Thema bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt über die E-Mailberatung oder telefonisch an. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.