“”Bezahlbare”” Gesundheit für chronisch Kranke

von 19. Juli 2012

Gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen bei Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen leisten. Ausnahmen hiervon gelten jedoch für Versicherte, deren persönliche Belastungsgrenze durch bereits geleistete Zuzahlungen im laufenden Jahr erreicht ist. Für chronisch Kranke ist diese Belastungsgrenze niedriger, weshalb weniger Zuzahlungen geleistet werden müssen.    Ein kostenloser Flyer, der im Rahmen eines bundesweiten Projektes – gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages -erstellt wurde, gibt Auskunft darüber, welche Voraussetzungen eine Krankheit erfüllen muss, um als chronische Erkrankung zu gelten. Er informiert auch darüber, wie man ganz konkret vorgehen muss, um als chronisch krank eingestuft zu werden, welche Bescheinigungen von wem einzuholen sind und wie die persönliche Belastungsgrenze ermittelt werden kann.   Der Flyer liegt in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. kostenlos zur Abholung bereit oder kann auf der Homepage der Verbraucherzentrale unter www.vzsa.de heruntergeladen werden. Für weitere Informationen: –    Simone Meisel, Referat Recht Tel. (0345) 2 98 03-34, Fax (0345) 2 98 03-36, recht@vzsa.de