Chaos für Care-Energy Kunden

von 6. Juli 2016

Zahlreiche Kunden, die einen Vertrag mit dem Strom- und Gasanbieter Care-Energy AG abgeschlossen haben, haben aktuell mit vielfältigen Problemen zu kämpfen.

Bereits seit längerem sind Beschwerden über Care Energy wegen nicht nachvollziehbarer Forderungsaufstellungen und sogenannter Dauerrechnungen, trotz Mahnschreiben nicht erhaltender Abschlussrechnungen und nicht ausgezahlter Guthaben sowie wegen erheblicher Schwierigkeiten, Care Energy zu erreichen, zum ärgerlichen Dauerbrenner in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale geworden.

In der vergangenen Woche beschwerten sich Verbraucher vermehrt nun darüber, dass ihnen von Care Energy überraschend fristlos gekündigt wurde. Als Begründung führt Care Energy an, die Kunden seien anhaltend ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen. Die gekündigten Verbraucher bestreiten dies jedoch. Sie sind infolge der Kündigung kraft Gesetz automatisch in die teurere Ersatzversorgung bei ihrem örtlichen Grundversorger gefallen und müssen bzw. können jetzt zu einem anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif ihres Grundversorgers wechseln.

Wiederum andere Kunden mussten erst über die Medien und ihren örtlichen Grundversorger erfahren, dass sie sich in der gesetzlichen Not- bzw. Ersatzversorgung (Stromkunden seit dem 29.06. und Gaskunden seit dem 02.07.) bei ihrem örtlichen Grundversorger befinden. Und dass, weil der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Care Energy den Zugang zum Stromnetz aufgekündigt und Care Energy seinerseits Lieferantenverträge mit den Netzbetreibern gekündigt hat. Care Energy kann deshalb seine Kunden nicht mehr beliefern. Care Energy fordert seine Kunden in einem der Verbraucherzentrale vorliegenden Schreiben u.a. indirekt auf, für die Dauer einer ca. 1 monatigen „Klärphase“ in der Ersatzversorgung zu verbleiben und den aktuellen Zählerstand dem Netzbetreiber zu melden.

Es ist den betroffenen Verbrauchern in allen Fällen zu raten, den aktuellen Zählerstand abzulesen und die Daten dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und Care Energy mitzuteilen, um zu gewährleisten, dass später korrekt abgerechnet werden kann. Anders als im erstgenannten Fall enden allerdings mit der Kündigung des Übertragungsnetzbetreibers und der Verträge zwischen Netzbetreibern und Care Energy nicht automatisch auch die Verträge der Kunden mit Care Energy.

Die betroffenen Verbraucher sollten deshalb darüber hinaus ihre Vertragsverhältnisse mit Care Energy klären und gesondert kündigen, um zu vermeiden, dass sie weitere Abschläge und Vorauszahlungen leisten, ohne von Care Energy beliefert zu werden. Einen Musterbrief und weitere Informationen hält die Verbraucherzentrale in ihren Beratungsstellen und hier bereit. Für eine individuelle Beratung zu diesem Thema können sich die Verbraucher gerne an die Beratungsstellen wenden.

Die Öffnungszeiten und Adressen sind unter https://www.vzsa.de/beratung-vor-ort zu finden.