Corona-Kabinett: Von Schlupflöchern und drohendem Unheil

von 15. Oktober 2020

Es galt Anwesenheitspflicht. Das Ziel: Die Eindämmung der steigenden Infektionszahlen sowie eine bundeseinheitliche Regelung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die strittigsten Themen: Das Beherbergungsverbot und Kontaktbeschränkungen bei privaten Feiern. Das Ergebnis: Eine bekümmerte Kanzlerin, der die Maßnahmen nicht weit genug gehen. Der kleinste gemeinsame Nenner: Sperrstunde ab 23 Uhr und eine ergänzende Maskenpflicht. Die Drohung: Wenn die schärferen Maßnahmen nicht binnen zehn Tagen greifen, droht ein zweiter Lockdown.

Historisch oder 08/15?

Die Liste der strittigen Themen war lang. Und ebenso lang war die Debatte, die nicht, wie geplant um 17 Uhr endete, sondern kurz vor Mitternacht. Doch die von Kanzleramtschef Helge Braun angekündigte ‚historische Dimension‘ der Debatte war dann doch nicht ganz so historisch im Ergebnis. Denn Deutschland bleibt in puncto Corona-Regelungen ein bunter Flickenteppich mit vielen Schlupflöchern. Von einheitlichen, leicht verständlichen und klaren Maßnahmen kann nicht die Rede sein. Direkt nach der Corona-Runde haben viele Bundesländer eigene Wege angekündigt. Doch zumindest in einigen Punkten herrschte Einigkeit.

Inzidenzwert bei 50

Spätestens ab einem Wert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche in einer Region müssen gastronomische Betriebe wie etwa Restaurants und Kneipen um 23 Uhr schließen. Diese Sperrstunde beinhaltet auch ein Außenabgabeverbot für Alkohol.

Bei privaten Feiern oder im öffentlichen Raum dürfen dann maximal zehn Personen aus zwei Hausständen zusammenkommen. Auf Veranstaltungen ist die Teilnehmerzahl auf 100 Personen begrenzt, es sei denn es gibt ein vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept. Sollte es nach zehn Tagen keinen Stillstand der Neuinfektionen geben, kann die Kontaktbeschränkung auf fünf Personen oder die Angehörigen zweier Haushalte ausgeweitet werden.

Inzidenzwert ab 35

Eine erweiterte Maskenpflicht wird es bei einem Wert von 35 Erkrankten pro 100.000 Einwohner dort geben, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann oder Menschen über einen längeren Zeitraum zusammenkommen – so auch beispielsweise in Fahrstühlen.

Auch der Kontakt wird bei diesem Inzidenzwert weiter eingeschränkt: Es sollen sich nur noch 15 Teilnehmer im privaten und 25 Personen im öffentlichen Raum treffen dürfen.

Überbrückungshilfen werden verlängert

Die geplanten Maßnahmen führen in einigen Wirtschaftsbereichen auch weiterhin zu erheblichen Einschränkungen. Daher will der Bund vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch die Veranstaltungsbranche unterstützen: Die bislang wenig genutzten Überbrückungshilfen, die Ende des Jahres auslaufen würden, sollen bis Mitte 2021 verlängert und die Konditionen verbessert werden.

Schnelltests

Für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sowie Krankenhäuser wird es mehr Antigen-Schnelltests geben, bei denen das Ergebnis innerhalb kürzester Zeit vorliegt. Damit sollen Personal, Besucher, Patienten und Bewohner regelmäßig getestet werden können. Die Kosten übernimmt der Bund.

Quarantänezeit für Urlauber verkürzt

Urlauber, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, sollen künftig statt zwei Wochen nur noch zehn Tage in Quarantäne geschickt werden. Wer nach fünf Tagen einen negativen Corona-Test vorweisen kann, darf die Quarantäne sofort beenden.

Beherbergungsverbot vertagt

Einer der strittigsten Punkte war das Beherbergungsverbot, das in vielen Bundesländern für Besucher aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten bestand. Hier kam die Länderrunde auf keinen gemeinsamen Nenner und so wurde die Entscheidung auf den 8. November vertagt, wenn die Herbstferien im ganzen Land zu Ende sind. Bremen, Berlin, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben sich bereits vom Beherbergungsverbot distanziert. Es bleibt abzuwarten, welche Länder bis zu einer gemeinsamen Entscheidung folgen und das Verbot ebenfalls kippen.

Bußgelder für Maskenmuffel

Auch hier konnte keine Einigkeit erreicht werden. Das vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder geforderte einheitliche Bußgeld von 250 Euro für Maskenverweigerer wollten die Bundesländer nicht mitgehen. So bleibt es auch hier bei einem bunten Flickenteppich. Während man in Bayern 250 Euro zahlt, kommen Maskenmuffel in Schleswig-Holstein mit 150 Euro vergleichsweise günstig davon. Und in Sachsen werden lediglich 60 Euro fällig.

Den Beschluss der Länderkonferenz am 14. Oktober finden Siehier.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/coronavirus/was-ist-noch-wichtig/