Das ändert sich im April

von 31. März 2016

Plastiktüten – nicht mehr umsonst

In unseren Supermärkten an der Kasse müssen Kunden schon lange für Plastiktüten zahlen. Auch wenn für die Einkaufstaschen aus Polyethylen nur ein paar Cent gezahlt werden müssen, ist die Botschaft klar: Benutzt weniger Plastiktüten! Ihr Gebrauch verschwendet Energie und Ressourcen und was von ihnen übrig bleibt, belastet die Umwelt. Ab April sollten daher die Tragetüten auch in vielen weiteren Geschäften nicht mehr umsonst sein. Nach Angaben des Handelsverbands Deutschland (HDE) sollten sich ab dem 1. April viele Unternehmen an einer Vereinbarung beteiligen, so dass 60 Prozent der Plastiktüten in deutschen Geschäften künftig etwas kosten werden.

DieseAusweitung der Gebühren für Plastiktütenwurde jedoch verschoben!Die Hoffnungen des Handelsverbandes Deutschland (HDE) auf eine schnelle Neuregelung wurden somit erst einmal gedämpft.

Das Bundesumweltministerium befindet sich nach eigenen Angaben noch in Verhandlungen mit dem HDE. Mit einem Ergebnis rechnet das Ministerium im Laufe des Aprils. Dann werde auch das Datum genannt, zu dem die Selbstverpflichtung in Kraft trete. Mit ihr würde eine EU-Richtlinie umgesetzt: Demnach muss der Pro-Kopf-Verbrauch von Kunststofftüten bis zum Jahr 2025 auf 40 Tüten im Jahr sinken. Derzeit benutzt jeder Einwohner Deutschlands im Jahr im Durchschnitt 71 Tüten.

Mangelhafte Ware – Schlichtung statt Gericht

Bei Streit um mangelhafte Produkte oder Dienstleistungen können Verbraucher sich ab April an unabhängige Verbraucherschlichtungsstellen wenden, die zwischen ihnen und dem Unternehmen vermitteln. Die Verbraucherschlichtungsstelle kann von dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt verlangen, für Verbraucher sollen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz keine Kosten entstehen. Es kann allenfalls eine geringe „Schutzgebühr“ vom Verbraucher erhoben werden. Eine Gebühr von maximal 30,00 Euro kann dem Verbraucher dann in Rechnung gestellt werden, wenn dieser die Verbraucherschlichtungsstelle missbräuchlich angerufen hat. Für Unternehmen ist die Teilnahme laut ARAG Experten allerdings freiwillig.

Roaming-Gebühren fallen weiter

Ab 30. April 2016 wird das Telefonieren und Surfen im europäischen Ausland erneut billiger. Anbieter dürfen für Verbindungen ins oder aus dem Ausland dann zusätzlich zum Heimtarif höchstens fünf Cent pro Minute bei Telefonaten verlangen. Für eine grenzüberschreitende SMS dürfen die Anbieter zwei Cent extra fordern. Bei Internetnutzung ist der Roaming-Aufschlag auf fünf Cent pro Megabyte begrenzt. Auf alle Beträge fällt noch die jeweilige nationale Mehrwertsteuer an.

Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhöht zum April den Kreditrahmen für energieeffiziente Neubauten. Bauherren, deren Bauvorhaben den Förder-Kriterien der KfW entsprechen, können künftig einen Kredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro bekommen. Bislang lag die Obergrenze bei 50.000 Euro. Gleichzeitig verschärft die Förderbank allerdings die energetischen Anforderungen an die Neubauten, so ARAG Experten.

Weitere Informationen unter
www.arag.de