Das Aus für die Roaming-Gebühren

von 31. Mai 2017

Preiserhöhung im In- und Ausland
Mobilfunkanbieter können ab Mitte Juni keine Extra-Gebühren für die Nutzung des Handys im Ausland mehr verlangen. Trotzdem ist es möglich, dass sie die Grundkosten fürs In- und Ausland erhöhen. Bestehende Verträge dürfen dabei aber nicht einseitig geändert werden, so ARAG Experten. Vertragsänderungen und Tarifangleichungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Manchmal geben diese ihre Zustimmung allerdings schon dann, wenn sie nicht widersprechen. Vertragskunden sollten deshalb genau darauf achten, was sich an Grundpreisen verändert und gegebenenfalls einer Tarifänderung widersprechen. Bestandskunden haben bis zum Ende der Vertragslaufzeit das Recht, die vereinbarten Konditionen weiterhin zu nutzen, solange nichts anderes im Vertrag steht.

Allein-für-Deutschland-Tarife
AfD-Tarife: Dahinter verbergen sich nicht die Tarife für Anhänger einer rechtpopulistischen Partei. Vielmehr handelt es sich um einen Trick der Mobilfunkanbieter, die entgangenen Roaming-Gebühren durch ein Hintertürchen weiter abzukassieren – mit „Allein für Deutschland“-Tarifen. Diese erscheinen auf den ersten Blick günstig. Sie decken aber nur Deutschland ab. Wer doch mal ins Ausland fährt, muss zu deutlich höheren Preisen telefonieren.

Daten-Roaming als Zusatzbaustein im Vertrag
Handy-Nutzung im Ausland wird als Zusatzbaustein zu Ihrem Vertrag angeboten? Das ist auch nur ein Trick der Mobilfunkanbieter. So werden die Roaming-Regeln ausgehebelt! Sie zahlen für jeden Datentransfer – ob Telefon, SMS, oder Surfen – wie zu Zeiten des Daten-Roaming.

Telefonieren wird für Neukunden unter Umständen teurer
Einige Telefongesellschaften bieten schon jetzt ihren Neukunden von vornherein nur teure Tarife mit einem großen Datenvolumen an. So versuchen sie, die entgangenen Roaming-Gebühren auf alle Kunden umzulegen. Egal, ob diese das Handy im Ausland nutzen oder nicht.