Der Energieausweis – Steckbrief für die Wohnung

von 14. September 2016

Die ist auch für Mieter interessant, schließlich machen die Heizkosten einen immer größeren Anteil der Wohnkosten aus. Wie hilfreich ist das Dokument für Mieter aber in der Praxis, was verrät der Energieausweis, und was nicht? Wolfgang Teichert, Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, erläutert die Eckpunkte.

Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) soll der Energieausweis über die energetische Qualität eines Gebäudes Klarheit schaffen. Dazu enthält das Dokument auf fünf Seiten neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Zudem beinhaltet der Ausweis – soweit möglich – Modernisierungsvorschläge für die Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. Seit 2014 wird der Energiestandard des Gebäudes außerdem mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht, wie jeder sie von Kühlschrank und Waschmaschine kennt.

“Die wichtigsten Kenndaten aus dem Ausweis müssen schon in der Immobilienanzeige genannt werden, bei neueren Ausweisen auch die Effizienzklasse”, erklärt Wolfgang Teichert. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert aushändigen oder gut sichtbar aushängen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter das Original oder wiederum eine Kopie erhalten. “Dieses Dokument am besten zusammen mit den Vertragsunterlagen aufbewahren”, rät Wolfgang Teichert.

Dennoch dürfen Mieter die Aussagekraft des Energieausweises nicht überschätzen. “Der Energieausweis liefert keine genaue Prognose für die künftigen Heizkosten”, stellt Wolfgang Teichert klar. Denn zum einen bezieht sich der Ausweis in den meisten Fällen auf das ganze Gebäude, nicht einzelne Wohnungen. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energieverbrauch. Ferner ist das persönliche Verhalten, zum Beispiel die gewünschte Raumtemperatur und das Lüftungsverhalten, entscheidend für die Heizkosten. “Ein guter Anhaltspunkt für die energetische Qualität des Gebäudes ist der Ausweis aber dennoch”, betont Wolfgang Teichert. Zudem können Mieter vor Vertragsabschluss klären, ob der Vermieter die im Energieausweis gegebenen Empfehlungen bereits umgesetzt hat oder dies plant.

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