Die 1 %-Regelung – der Faktencheck

Die 1 %-Regelung – der Faktencheck
von 21. März 2022

Was genau ist die 1 %-Regelung

Die 1 %-Regelung wird auch Listenpreismethode genannt. Sie beschreibt eine Hinzurechnung von 1 % des Bruttolistenpreises vom Firmenwagen zum monatlichen Gehalt bei der Berechnung der Einkommensteuer. Dabei wird immer 1 % vom Neuwagenwert angenommen. Ziel ist es, durch diesen geldwerten Vorteil das Bruttogehalt und durch die Steuerprogression den Steuersatz zu erhöhen. Damit führen Personen, die ihren Firmenwagen privat nutzen, mehr Lohnsteuer ab. Sehr beliebt ist auch das Leasing von Firmenwagen. Natürlich muss auch hier die private Nutzung versteuert werden.

So kann der geldwerte Vorteil gemindert werden

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den geldwerten Vorteil bei der 1 %-Reglung abzusenken. Nutzen die Fahrer/innen ihren Firmenwagen zum Beispiel nur bis zu 15-mal im Monat, um damit von zu Hause bis zur Arbeitsstätte zu pendeln, ist eine Einzelbewertung der Fahrten möglich. In diesem Fall würden die Entfernungskilometer mit 0,002% des Bruttolistenpreises für die Berechnung des geldwerten Vorteils herangezogen. Je kürzer der Arbeitsweg ist, desto geringer sind am Ende also auch die Steuern. Weitere Optionen zur Minderung des geldwerten Vorteils sind die Beteiligung der Arbeitnehmer/innen an den Fahrzeuganschaffungskosten oder die pauschale Versteuerung des Anteils der Werbungskosten. Das könnte zum Beispiel der Fahrtkostenzuschuss sein.

1 %-Regelung oder Fahrtenbuch?

Wer ein Fahrtenbuch führt, weist damit den tatsächlich entstandenen Aufwand nach. Bei der 1 %-Regelung handelt es sich um eine pauschale Bestimmung des privaten Nutzungsanteils. Das rechnet sich steuerlich nur dann, wenn der Firmenwagen oft privat genutzt wird und weite Strecken damit gefahren werden. Sollte der private Nutzungsanteil eher gering sein, kann mit einem Fahrtenbuch Geld gespart werden. Allerdings muss dieses sehr akribisch geführt werden, da es vom Finanzamt genauestens geprüft wird.

Fazit

Die 1 %-Regelung ist unkompliziert und zeitsparend. Im Gegensatz dazu ist das Führen eines Fahrtenbuches aufwendiger. Im Zweifelsfall kann die 1 %-Regelung aber am Ende etwas mehr kosten. Welche Versteuerungsmethode letztendlich sinnvoller ist, hängt vor allem am Privatanteil der Fahrten.