Die liebe Not mit dem Notruf – wann darf er gewählt werden?

Die liebe Not mit dem Notruf – wann darf er gewählt werden?
von 14. September 2018

Wer die 112 wählt, bekommt innerhalb weniger Minuten Hilfe von der Feuerwehr, einem medizinischen Team oder der Polizei. Und obwohl es mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann, häufen sich die Fälle, in denen die Notrufnummer missbraucht wird. Wann ist es aber gerechtfertigt, die 112 zu wählen?

Wann liegt ein Notfall vor?

Einen Notfall klar zu definieren, ist unmöglich. Zu unterschiedlich ist das subjektive Empfinden, in Not zu sein. Generell gilt: Bei Unfällen, Bränden oder in akuten, eventuell lebensbedrohlichen Notfallsituationen muss die 112 gewählt werden. Auch wenn die Situation unklar oder der Verletzungsstand nicht ersichtlich ist, raten die Experten unbedingt dazu, den Notruf zu wählen.

Anruf mit Augenmaß

Ein kleiner Schnitt in den Finger oder ein brennender Abfallbehälter abseits von weiteren brennbaren Objekten ist kein Notfall, der berechtigt, die 112 zu wählen. Auch der Test, ob die Notrufnummer wirklich funktioniert, ist nicht angebracht. Die Experten weisen darauf hin, dass die Fahrt mit dem Rettungswagen weder Garant ist, in das Krankhaus seiner Wahl gefahren zu werden, noch, um vor Ort schneller an die Reihe zu kommen. Auch Patienten, die mit dem Rettungswagen eingeliefert werden, werden im Krankenhaus nach tatsächlichem Gesundheitszustand eingestuft.

Beispiele für lebensbedrohliche Situationen

Die 112 sollte gewählt werden, wenn schwere Verletzungen vorliegen, evtl. mit hohem Blutverlust, bei Schockzustand oder Ohnmacht. Auch bei plötzlichen Schmerzen in der Brust, spontanen Sprach- oder Sehstörungen sollte der Rettungsdienst unter 112 gewählt werden, weil diese Symptome auf einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall hindeuten können.

Wann wählt man die 110?

Der Notruf der Polizei sollte immer dann gerufen werden, wenn man sich bedroht fühlt, man sich in einer gefährlichen Situation befindet oder sich eine Notsituation anbahnt. Auch als Zeuge einer Straftat oder Gefahrenlage, die die Hilfe der Polizei erfordert, ist die 110 zu wählen. Nach Auskunft der Experten genügt bereits der Verdacht einer Straftat, um die Polizei zu rufen.

Dringend, aber nicht lebensbedrohlich

Es gibt zahlreiche Situationen, in denen ärztliche Hilfe zwar dringend erforderlich ist, die aber nicht lebensbedrohlich sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei heftigem Brechdurchfall, grippalen Infekten oder Infektionskrankheiten wie etwa Masern. Falls außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe benötigt wird, kann man bundesweit die 116 117 wählen. Unter dieser Notrufnummer erreicht man den ärztlichen Bereitschaftsdienst und erfährt dort den Standort der nächsten Bereitschaftsdienstpraxis, die man selbst aufsuchen kann. Bei Bedarf kommt auch ein Arzt nach Hause.

Was passiert bei Missbrauch?

Wer absichtlich oder wissentlich eine Notrufnummer missbraucht und einen Notruf nur vortäuscht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen (Strafgesetzbuch, § 145). Im schlimmsten Fall werden Rettungskräfte sinnlos gebunden und können Hilfe dort nicht leisten, wo sie wirklich benötigt wird. Die Experten warnen neben strafrechtlichen Konsequenzen auch vor zivilrechtlichen Folgen: Wer den Notruf missbraucht, trägt die Kosten des Einsatzes und eventuelle Folgeschäden, wenn also jemand zu Schaden kam, weil Hilfe nicht rechtzeitig da war.

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