Die Reisewelt der Deutschen wird durch Corona kleiner

von 13. März 2020

Hier müssen Deutsche draußen bleiben

Die Nachricht sorgte für einen Paukenschlag: Donald Trump hat ein Einreiseverbot für die USA verhängt. Wer sich 14 Tage vor Einreise in die USA in Deutschland oder in einem anderen Schengenstaat* aufgehalten hat, darf ab heute, 23.59 Uhr EDT (Eastern Daylight Time, Ortszeit Washington DC), nicht mehr einreisen. Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes werden Ausnahmefälle genannt. Aber Amerika ist nicht das erste Land, das Deutschen bzw. Europäern die Einreise verwehrt. So dürfen Deutsche unter anderem auch in Argentinien, Grenada, Guatemala, Indien, Jamaika, Jordanien, Kasachstan, Kiribati, Kosovo, Libanon, Marshallinseln, Nepal, Norwegen, Samoa, Saudi-Arabien, Singapur und Tschechien nicht mehr einreisen.

Einreisen nur teilweise erlaubt

In zahlreichen Ländern herrscht zwar kein generelles Einreiseverbot für Deutsche, doch es gibt verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Vielerorts müssen sich Einreisende direkt in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder ein aktuelles so genanntes SARS-CoV-2-Negativzertifikat vorzeigen. Zu Staaten mit gesonderten Einreisebestimmungen auch für Deutsche zählen beispielsweise Armenien, Bosnien-Herzegowina, Burundi, China, Georgien, Hongkong, Indonesien, Liberia, Malawi, Mali, Malta, Nordmazedonien, Rumänien, Russland (gilt zurzeit nur für Moskau), Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Thailand, Tschad, Uganda, Usbekistan, Vietnam, Zypern.

Schotten dicht!

Jegliche Einreise verboten haben zurzeit Bhutan, El Salvador, Israel, Italien, Kuweit, Malediven, Mongolei, Oman.

Für jedes Land gelten andere Ausnahmen und Einzelheiten. Daher empfehlen die Experten Reisenden, sich kurz vor Reisebeginn auf den Länder-Seiten des Auswärtigen Amtes über die jeweils aktuelle Situation zu erkundigen.

Corona-Infektion im Urlaub

Wen es im Urlaub erwischt, muss damit rechnen, von den Behörden vor Ort unter Quarantäne gestellt zu werden. Welche Maßnahmen ergriffen werden, entscheiden die Landesbehörden individuell. Nach Auskunft der Experten haben infizierte Urlauber keine Chance auf eine Rückholung durch ihren Reiseveranstalter oder die Bundesregierung.

Die Zusatzkosten, die durch eine amtlich angeordnete Quarantäne für Kost, Logis und medizinische Maßnahmen entstehen, trägt bei Pauschalreisenden in der Regel der Veranstalter. Er kann versuchen, sich das Geld von den jeweiligen Behörden erstatten zu lassen, die die Quarantäne angeordnet haben. Darüber hinaus sind Reiseveranstalter verpflichtet, ihre Pauschalkunden mit alternativen Flügen nach Hause zu bringen. Wer seine Unterkunft allerdings individuell gebucht hat, bleibt meist auf entstehenden Zusatzkosten sitzen. Individualbucher müssen auf die Kulanz des Hoteliers oder Vermieters setzen und können zudem versuchen, sich das Geld von den örtlichen Behörden zurückzuholen, die die Maßnahmen angeordnet haben.

*EU-Mitglieder des Schengenraums: Deutschland, Dänemark, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Spanien, Italien, Österreich, Ungarn, Slowenien, Tschechien, Slowakei, Polen, Estland, Lettland, Litauen, Finnland, Schweden und Malta. Nicht-EU-Mitglieder: Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein.

Weitere interessante Informationen auch unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit