Die tiefgekühlte “Katze im Sack”

von 15. Januar 2021

Während auf den Internetseiten der Anbieter Bofrost, Eismann, Heimfrost und Co. die (verpflichtenden) Informationen zu Nährwerten, Zutaten und allergenen Inhaltsstoffen zu finden sind, tauchen sie im Katalog nicht auf.

So zum Beispiel bei Branchenriese Bofrost: Die „Asia-Pfanne Teriyaki“ ist zwar bebildert, doch Angaben zu Nährwerten, Zutaten, Allergenen, Zusatzstoffen etc. sind nicht gegeben. Gleich am Anfang des Katalogs wird auf die Internetseite und die Servicehotline verwiesen – letztere ist jedoch nur zu bestimmten Zeiten erreichbar. „Aber wer ruft schon an und erfragt Kalorienangaben, Salzgehalte und Geschmacksverstärker von 20 verschiedenen Gerichten?“, so Volkhardt. Beim Konkurrenten Eismann fehlen die Angaben zu Zutaten und Nährwerten ebenfalls, eine angegebene Hotline ist kostenpflichtig. Beim Tiefkühl-Lieferanten „Bessershop“ ist dagegen nicht einmal eine Service-Hotline im Katalog auffindbar.

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung müssen auch im Fernabsatz, also wenn der eigentliche Kaufvertrag erst an der Haustür zustande kommt, bereits zum Bestellzeitpunkt Informationen zu u.a. Zutaten und Nährwerten verfügbar sein. Die Bereitstellung kann über den Katalog oder durch „geeignete andere Mittel“ erfolgen, wobei Zusatzkosten nicht entstehen dürfen. Ob eine (kostenfreie) Hotline oder Informationen auf der Webseite dafür ausreichen, ist rechtlich fragwürdig. Bereits 2018 hatte das Kammergericht Berlin (Urteil vom 09.05.2018, Az.: 5 U 152/16) einen solchen Medienbruch bemängelt. „Informationen bei Katalogbestellung erst online einzusehen oder telefonisch zu erfragen, halten wir nicht für verbraucherfreundlich“, so Volkhardt. Was wirklich in den Produkten enthalten ist, lässt sich ohne Anruf oder Internetrecherche oftmals erst nach einem Blick auf die Verpackung an der Haustür feststellen. Doch dass der Kunde hier wirklich Zutaten und Nährwertangaben prüft und die gelieferte Ware deshalb nicht annimmt oder zurückgibt, ist kaum zu erwarten. „Wir sehen hier deshalb eine Lücke in der Verbraucherinformation und somit Nachbesserungsbedarf, was die Information zu den angebotenen TK-Gerichten im Katalog verschiedener Lieferdienste betrifft“, so Volkhardt.

Um sich rund um Lebensmittelkauf im Internet, Werbeversprechen und Kennzeichnung zu informieren, bietet die Verbraucherzentrale zwei kostenfreie Online-Vorträge. Interessierte können daher an den Veranstaltungen am:

19.01.2021 um 15 Uhr zu „Online-Einkauf – Lebensmittel per Mausklick für Senioren“ bzw. am

20.01.2021 um 15 Uhr zu „Einkaufshilfe oder Werbung? Das steckt hinter Angaben auf Lebensmitteln“

teilnehmen. Eine Anmeldung ist per Mail an lebensmittel@vzsa.de oder auf der Internetseite möglich – da die Plätze begrenzt sind, lohnt die schnelle Zusage.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentralesachsen-anhalt.de.