Diebstahl aus dem Auto – Versicherungsschutz greift nur bedingt

Diebstahl aus dem Auto – Versicherungsschutz greift nur bedingt
von 29. August 2019

An dieser Stelle kommen technikaffine Diebe mit Geräten zum Einsatz, die diese Funkwellen verlängern. Diese Art des Diebstahls – eine sogenannte “Relay-Attack” – hinterlässt keine Aufbruchspuren. Demzufolge muss die Hausratversicherung laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main nur dann für gestohlene Gegenstände aufkommen, wenn der Halter beweisen kann, dass das Auto tatsächlich verschlossen war und durch eine “Relay Attack” geöffnet wurde. Anders beim „Jamming“: Hier muss die Versicherung grundsätzlich nicht zahlen. Dabei blockiert ein Sender das Funksignal des Schlüssels, so dass das Fahrzeug gar nicht erst abgeschlossen wird. Damit fehlt hier von vorneherein die Voraussetzung für den Versicherungsschutz (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 32 C 2803/18 (27)).

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