Ein Nanogramm THC reicht für einen Führerscheinentzug

von 27. Januar 2016

Die sogenannte Grenzwertkommission, eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, hatte im September 2015 einen Grenzwert von 3,0 ng/ml im Blutserum empfohlen. Die behördliche und gerichtliche Praxis ist in der Vergangenheit den Empfehlungen der Grenzwertkommission gefolgt. Nicht jedoch in den konkreten Fällen, in denen die Fahrerlaubnis aufgrund eines Wertes über 1,0 ng/ml im Blutserum entzogen worden waren. Das zuständige Verwaltungsgericht hat entschieden, den in der Rechtsprechung entwickelten Grenzwert beizubehalten. Nach Anhörung des Vorsitzenden der Grenzwertkommission habe es keinen Anlass gesehen, von der bisherigen Bewertung abzuweichen. Es ist somit rechtens, eine cannabisbedingte Beeinträchtigung der Fahrsicherheit weiterhin bereits ab dem THC-Wert von 1,0 ng/ml anzunehmen, so die ARAG Experten (VG Gelsenkirchen, Az.: 9 K 1253/15 und andere).

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