Damit der elektronische Personalausweis künftig besser genutzt wird, hat die Bundesregierung nun einen Entwurf zur Änderung des Personalausweisgesetzes beschlossen. Damit sollen die Online-Ausweisfunktionen des elektronischen Personalausweises erweitert, leichter anwendbar und attraktiver werden.
Was kann der elektronische Personalausweis?
Wer bislang beim Amt einen Personalausweis beantragt hat, konnte sich entscheiden, ob die Online-Ausweisfunktion (eID) eingeschaltet sein soll. Künftig soll diese eID standardmäßig aktiviert sein. Mit einer Pin-Nummer und einem speziellen Lesegerät kann man dann beispielsweise sein Rentenkonto abfragen, Schufa-Daten abrufen oder seinen Punktestand in Flensburg online in Erfahrung bringen. Das Gerät muss man allerdings selber kaufen.
Zudem soll das bislang sehr aufwändige Verfahren zur Freischaltung der Funktionen vereinfacht und die Nutzungsmöglichkeiten erweitert werden. Vor allem in der öffentlichen Verwaltung soll die eID stärker eingesetzt werden. Aber auch gegenüber privaten Unternehmen wie etwa Banken oder Versicherungen soll man den elektronischen Identitätsnachweis einsetzen können, um beispielsweise Verfahren und das Stellen von Anträgen zu beschleunigen: Mit dem Lesegerät können Formulare künftig ohne PIN-Eingabe ausgefüllt werden. Das spart Zeit und es sollen Schreibfehler vermieden werden.
Identifizierungsdiensteanbieter
Es klingt kompliziert, ist es aber nicht. Bislang benötigen Behörden und Unternehmen neben dem staatlichen Zertifikat, das sie zum Auslesen von Daten aus dem Chip in der Ausweiskarte berechtigt, eine eigene Informationstechnologie, um Kunden überhaupt die Nutzung der eID anbieten zu können. Diesen sicheren Service sollen in Zukunft spezialisierte Dienstleister anbieten, die sich verpflichten, Datenschutz und IT-Sicherheit zu gewährleisten.
Problem Datenschutz
Datenschützern geht die zwangsweise Aktivierung der iED zu weit. Ihrer Ansicht nach sollten Besitzer des elektronischen Personalausweises weiterhin selbst entscheiden können, ob und welche Features sie nutzen wollen. Gleichzeitig sollte auch nachvollziehbar sein, wer welche Informationen zu welchem Zweck ausliest und in welchem konkreten Zusammenhang die Identitätsdaten übermittelt werden.