Erneute Mahnwelle von Proinkasso

von 13. August 2010

Wieder erhalten unzählige ahnungslose Verbraucher Mahnschreiben von Proinkasso aus Neu-Isenburg. Mit drastischen Worten werden sie an eine angeblich offene Forderung für die Anmeldung zu einem Gewinnspieleintragungsservice erinnert. Proinkasso gibt an für ihren Mandanten eine Forderung von über 200 Euro einzuziehen. Die offene „Schuldsumme“ sowie die bisher aufgelaufenen Kosten, die infolge des Zahlungsverzuges zu tragen seien, sind innerhalb der nächsten 7 Tage auf das Konto des betreffenden Zahlungsabwicklers zu überweisen. Nur die sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspare weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät, sich keinesfalls von dem typischen, aber haltlosen Drohpotenzial in den Inkassoschreiben einschüchtern zu lassen. Empfänger derartiger Mahnschreiben, die einem Vertragsangebot zur Teilnahme an Gewinnspielen – weder mündlich noch schriftlich – zugestimmt haben, sollten die Forderung schriftlich zurückweisen und einen Nachweis darüber fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen sein soll. Keinesfalls sollte aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnet werden, um die Forderung „abzustottern“. Mit einer solchen Vereinbarung wird die Forderungen anerkannt, man verliert die Möglichkeit sie zu bestreiten. Selbst eine eigentlich unbegründete Forderung müsste dann bezahlt werden. Die Verbraucherzentrale hält einen Musterbrief bereit, mit dem unberechtigte Forderungen und Rechnungen zurückgewiesen werden können. Wer unsicher ist, ob die Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens berechtigt ist oder wissen will, wie man sich gegen untergeschobene Verträge wehren kann, bekommt Rat und Hilfe in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder am Verbrauchertelefon unter (0900) 1775770 (für 1,00 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) montags bis freitags von 9-18 Uhr.