Finanzamt will Bonus von Krankenkassen besteuern

von 1. Februar 2016

In einigen Fällen will auch das Finanzamt daran mitverdienen. In einem aktuellen Fall, auf den die ARAG Experten hinweisen, freute sich eine Frau nur kurz über 150 Euro von ihrer Krankenkasse. Diesen Bonus sollte sie in Form von Zuschüssen zu privaten Gesundheitsleistungen abrufen, die sonst nicht von ihrer Kasse übernommen wurden – wie etwa eine professionelle Zahnreinigung oder homöopathische Arzneien. Doch das Finanzamt machte ihr einen Strich durch die Rechnung. Es wollte den verdienten Bonus wie eine zu versteuernde Beitragsrückerstattung behandeln. Da die Frau bereits durchgesetzt hatte, dass ihre gezahlten Krankenkassen-Beiträge in vollem Umfang als Sonderausgaben von ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen wurden (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 3 K 1387/14), will das Finanzamt nun zumindest erreichen, dass der Bonus von ihren Beiträgen abgezogen und damit die steuerlich absetzbare Gesamtsumme gemindert wird. Der Fall liegt zur Revision beim Bundesfinanzhof und die ARAG Experten bleiben dran (Az.: XR 17/15)