Fristlose Kündigung durch falsche Krankmeldung

von 10. März 2016

Nach Auskunft der ARAG Experten ist das Abändern oder Fälschen einer ärztlichen Bescheinigung eine schwere Vertragspflichtverletzung. Danach muss dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden, das Arbeitsverhältnis bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fortzusetzen. In einem konkreten Fall rief der Chef den Arzt seiner Angestellten an und erfuhr, dass sie zu den auf der Bescheinigung angegebenen Zeiten gar nicht dort gewesen war. Er feuerte sie fristlos (Hessisches Landesarbeitsgericht, Az.: 16 Sa 646/14).

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