Fünf Kilometer zur Kita sind zumutbar

von 4. Juni 2021

In einem konkreten Fall lehnten Eltern das Angebot eines Ganztags-Kita-Platzes ab, weil er ihrer Ansicht nach zu weit von ihrem Wohnort entfernt war. Sie pochten dabei auf ihr Recht auf einen Kita-Platz und verlangten vom Träger, ihr Kind in einer näher gelegenen Kindertagesstätte unterzubringen, obwohl es dort lange Wartelisten gab. Der Fall landete vor Gericht und die Eltern hatten das Nachsehen: Der Weg von zehn Autominuten zur angebotenen Kita war durchaus zumutbar (Verwaltungsgericht Halle, Az.: 3 B 175/20).

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