Garantiezinssenkung zum 01.01.2017 – Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch teurer

von 3. November 2016

Garantiezinssenkung wirkt sich auf Berufsunfähigkeitsversicherung aus

Der Gesetzgeber reduziert den Garantiezins, auch Höchstrechnungszins genannt, für Lebens- und Rentenversicherungen zum 1. Januar 2017 von bislang 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Die Garantiezinssenkung hat auch Beitragssteigerungen bei Neuverträgen in der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Folge. Nach Musterberechnungen der GVI können sich die Beiträge je nach Anbieter, Altersgruppe und Absicherungszeitraum zwischen zwei bis sieben Prozent erhöhen. Und je länger die zu versichernde Dauer ist, desto höher fällt die Beitragssteigerung aus.

Abschluss Berufsunfähigkeitsversicherung noch in diesem Jahr

„Wer sich mit dem Gedanken eines Abschlusses der wichtigen Berufsunfähigkeitsversicherung trägt, sollte dies auf jeden Fall noch im Jahr 2016 tun“, empfiehlt GVI-Präsident Siegfried Karle. Der Experte rät generell, die Berufsunfähigkeitsversicherungen so früh wie möglich abzuschließen. Ein Abschluss in jungen Jahren, z.B. ab 15 Jahren, spart Geld, bietet frühzeitig Schutz und die Gefahr einer Vertragsablehnung oder Beitragserhöhung wegen Vorerkrankungen sind äußerst gering. Wegen dieser Gründe, gepaart mit der Garantiezinssenkung zum 1. Januar 2017, empfiehlt der Experte daher einen Vertragsabschluss noch vor dem 31. Dezember 2016.

Infos Berufsunfähigkeitsversicherung

Die GVI bietet anlässlich der anstehenden Garantiezinssenkung ausführliche Informationen unter der Rubrik „Gratis“, „Berufsunfähigkeitsversicherung – hilfreiche Tipps “ an. Interessierte können sich über die Berufsunfähigkeitsversicherung auch telefonisch unter 07131-91332-0 beraten lassen.