Nach Auskunft der Experten gilt der Rückzahlungsanspruch grundsätzlich drei Jahre lang. Die Regelung betrifft nur Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft worden sind. Der Veranstaltungstermin ist für die Rückzahlung hingegen nicht relevant. Die Experten raten Betroffenen, die Ansprüche schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen.