Germania ist pleite – Flugverkehr wurde eingestellt

Germania ist pleite – Flugverkehr wurde eingestellt
von 5. Februar 2019

Fest steht: Pauschalreisende haben auf jeden Fall die besseren Karten. Der Reiseveranstalter muss für eine Ersatzbeförderung sorgen. Insoweit müssen sich Pauschalurlauber keine Sorgen machen. Der Sicherungsschein einer Pauschalreise schützt Verbraucher letztlich „nur“ vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters selbst, nicht aber eines Leistungserbringers, wie hier die Germania. Aber das ist für den Verbraucher unerheblich. Der Flug zum Urlaubsort ist Bestandteil des geschlossenen und bezahlten Reisevertrages. Auf dessen Erfüllung kann der Verbraucher bestehen. Das Risiko der Insolvenz eines Leistungserbringers trägt der Reiseveranstalter allein. Betroffene sollten zunächst Ruhe bewahren und Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen. Dieser wird nach Ersatzerlösungen suchen und entsprechend informieren. Wer nun nicht, wie geplant, am Wochenende in die Ferien fliegen kann, hat natürlich gegenüber seinem Reiseveranstalter gegebenenfalls Minderungs- und Schadensersatzsprüche.

Verbraucher dagegen, die ihren Flug direkt bei der Airline gebucht haben, werden das Nachsehen haben. Der von ihnen gezahlte Reisepreis ist Teil der Insolvenzmasse. Ob es zu einer Rückzahlung kommen wird, ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale eher fraglich. Ansprüche müssen – falls ein Insolvenzverfahren eröffnet wird – beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Aber noch ist die Lage unklar.

Finanzierungsbemühungen zur Deckung eines kurzzeitigen Liquiditätsbedarfes sind nach Darstellung des Geschäftsführers von Germania gescheitert.

Direktbucher bei der Fluggesellschaft müssen sich nun wohl auf den Totalverlust des Ticketpreises einstellen.

Die Verbraucherzentralen fordern seit Jahren einen Insolvenzschutz für alle Flugreisenden, nicht nur wie bislang bei Pauschalreisen. Schon Ende 2017 im Zusammenhang mit der Insolvenz der Air-Berlin-Tochter Nike wurde diese Forderung gestellt. Bislang ohne Ergebnis.