Gesetz für faire Verbraucherverträge ab heute in Kraft getreten

Gesetz für faire Verbraucherverträge ab heute in Kraft getreten
von 1. März 2022

„Durch die neuen Regelungen wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher leichter, ungewollten langen Vertragsbindungen zu entgehen. Die Gesetzesnovellierung stärkt die Verbraucherrechte“, soSachsen-Anhalts Verbraucherschutzministerin Franziska Weidinger.

Entsprechende Neuverträge können auch künftig mit einer Laufzeit von maximal zwei Jahren abgeschlossen werden. Für die Beendigung zum Ende der Mindestlaufzeit gilt nunmehr jedoch eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat (bislang drei Monate). Nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit haben Verbraucher nun die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat zu kündigen. Bislang waren stillschweigende Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr möglich.

Die neue Rechtslage gilt für Verbraucherverträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden.

Ergänzende Infos zum Bundesgesetz für faire Verbraucherverträge: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Faire_Verbrauchervertraege.html