Hausboot – Urlaubstrend auf dem Wasser

von 9. Juli 2020

Charterschein statt Führerschein

Je nach Gebiet und Größe des Bootes ist für das Anmieten und Fahren eines Hausbootes kein Führerschein nötig. Erst ab 15 PS Motor-Leistung benötigt man auf deutschen Binnengewässern den Sportbootführerschein Binnen. Aber es gibt Ausnahmen. So dürfen in beliebten Urlaubsregionen wie z. B. Mecklenburg-Vorpommern, Müritz oder Brandenburg Hausboote bis maximal 15 Meter Länge ohne Führerschein bewegt werden.

Vermieter der Hausboote stellen nach einer etwa dreistündigen theoretischen und praktischen Einweisung einen Charterschein aus. Damit dürfen die Urlaubs-Kapitäne und Hobby-Matrosen für die Zeit der Charter auf eigene Faust in See stechen. Solange der Scheininhaber an Bord ist, darf auch jeder andere über 18-Jährige das Boot steuern.

Einschränkungen

Je nach Region kann es unterschiedliche Einschränkungen geben. So beträgt das Mindestalter mancherorts 21 Jahre und es ist eine Mindestbesatzung von zwei Personen erforderlich. Oder das Hausboot darf nur tagsüber und mit einer Geschwindigkeit von maximal 12 Stundenkilometern gefahren werden und es sind – unabhängig von Corona – nicht mehr als 12 Personen erlaubt. Bei mehr als vier Windstärken darf nicht mehr gefahren werden.

Ausstattung der schwimmenden Unterkunft

Ob einfach gehalten im Huckleberry-Finn-Stil, modern oder luxuriös, die schwimmenden Planken gibt es mittlerweile für jeden Geschmack. Auf ein voll ausgestattetes Badezimmer muss ebenso wenig verzichtet werden, wie auf eine komplette Küche oder die Terrasse mit Loungemobiliar, Ambientebeleuchtung und Grillecke.

Metropolen entdecken

So beschaulich ein Hausboot-Urlaub auch sein mag, Shopping-Fans müssen nicht auf das Einkaufsvergnügen verzichten, denn einige Städte wie z. B. Hamburg, Berlin, Stockholm, Paris oder Amsterdam kann man auch vom Wasser aus besuchen. Klären Sie hier aber vor der Durchfahrt, ob alle innerstädtischen Strecken führerscheinfrei befahrbar sind.

Weitere interessante Informationen auch unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/